ökologische
bauaufsicht und baubegleitung
Wasserrechtliche oder
naturschutzrechtliche Bewilligungen für Bauvorhaben werden zumeist unter der
Auflage erteilt, der Realisierung eine (gewässer-) ökologische Bauaufsicht
beizustellen. Diese dient insbesondere der Überwachung der Bauausführung im
Sinne größtmöglicher Landschaftsschonung, aber auch zur praxisgerechten und
detaillierten Abstimmung der Bauarbeiten gemäß den natur- und
landschaftsschutzrechtlichen Zielvorstellungen bzw. den des naturnahen
Gewässerbaus.
Die örtliche Bauaufsicht beinhaltet Baustellenbesuche, Besprechungen sowie eine
laufende Dokumentation des Baugeschehens mittels Baustellenprotokolle und
Fotodokumentation. Sie umfasst aber auch die fachübergreifende Koordination
zwischen Baufirma, Behörde und Anrainern bzw. Fischereiberechtigten. Darüber
hinaus werden Baupläne und Detailskizzen erarbeitet.
Mittels Kollaudierungsbericht wird der Behörde die ordnungs- sowie fachgemäße
Ausführung der natur- oder wasserrechtlichen Einreichplanung bzw. der
landschaftsökologischen Begleitplanungen angezeigt.