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ökologische bauaufsicht und baubegleitung

Wasserrechtliche oder naturschutzrechtliche Bewilligungen für Bauvorhaben werden zumeist unter der Auflage erteilt, der Realisierung eine (gewässer-) ökologische Bauaufsicht beizustellen. Diese dient insbesondere der Überwachung der Bauausführung im Sinne größtmöglicher Landschaftsschonung, aber auch zur praxisgerechten und detaillierten Abstimmung der Bauarbeiten gemäß den natur- und landschaftsschutzrechtlichen Zielvorstellungen bzw. den des naturnahen Gewässerbaus.

Die örtliche Bauaufsicht beinhaltet Baustellenbesuche, Besprechungen sowie eine laufende Dokumentation des Baugeschehens mittels Baustellenprotokolle und Fotodokumentation. Sie umfasst aber auch die fachübergreifende Koordination zwischen Baufirma, Behörde und Anrainern bzw. Fischereiberechtigten. Darüber hinaus werden Baupläne und Detailskizzen erarbeitet.

Mittels Kollaudierungsbericht wird der Behörde die ordnungs- sowie fachgemäße Ausführung der natur- oder wasserrechtlichen Einreichplanung bzw. der landschaftsökologischen Begleitplanungen angezeigt.